Die Trinkwasserverordnung


In der Bundesrepublik Deutschland und auch in Österreich wird Qualität und auch die Beschaffenheit des Wassers / Trinkwassers durch die sog. Trinkwasserverordnung bestimmt.

Diese EG - Verordnung ( 98 / 83 EG ) "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" wurde in nationales Recht umgesetzt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 1.01.2003 eingeführt.

Die Überprüfung der Qualität des Wassers / Trinkwassers wird von den entsprechen Wasserversorgern geleitest und noch zusätzlich von den Gesundheitsbehörden des jeweiligen Bundeslandes kontrolliert.



Auch die "WHO" ( Weltgesundheitsorganisation ) hat die o.g EU- Richtlinie ( 98 / 83 EG ) "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" in Ihrer Norm ebenfalls berücksichtigt. In all diesen Verordnungen und Richtlinien wird u.a. "die zu prüfende Mindestanzahl der Stoffe im Trinkwasser / Wasser und auch die dazugehörigen zulässigen Grenzwerte (z.B. in µg/l) sowie die Häufigkeit der durchzuführenden Messungen festgelegt".

Es sind diese Grenzwerte die als Wasser dann schlussendlich Trinkwasser / Leitungswasser machen. Das ist nicht so einfach da in Wasser ca. 1500 verschieden Inhaltsstoffe gefunden werden können.

Nach der "WHO" müssen letztendlich 200 verschiene Inhaltsstoffe auf ihre Gesundheitsverträglichkeit geprüft werden. Nach der deutschen " TrinkwV "      - ( Trinkwasserverordnung ) müssen mindestens 33 der in Wasser befindlichen Inhaltsstoffe auf ihre Grenzwerte überprüft werden.
Sollten im Wasser Inhaltsstoffe gefunden werden, die nicht in der " TrinkwV "     - ( Trinkwasserverordnung ) genannt sind, aber eine Gefährdung für den Menschen nicht ausschließen, so ist der zuständige Wasserversorger verpflichtet vorsorglich zu handeln, um eine Gesundheitsgefahr der Bevölkerung auszuschließen.